Die Hausratversicherung sichert Ihren gesamten Hausrat gegen verschiedene Gefahren, wie Feuer, Einbruch/Diebstahl, Sturm/Hagel oder Leitungswasserschäden.
Zusätzlich können folgende Gefahren mit versichert werden: Überspannungsschäden, Fahrraddiebstahl, Diebstahl aus Hotelzimmern oder Kfz, Elementarschäden (Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch) und Glasbruch.
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Sie können die gefundenen Tarife gleich online abschließen und so mehrere Hundert Euro jedes Jahr sparen. Sie bekommen nach Abschluss eine Bestätigung per E-Mail. Ihr neuer Versicherer sendet Ihnen nach kurzer Zeit Ihren neuen Vertrag zu.
Wichtige Hinweise für Ihre Hausrat Versicherung
Was ist versichert?
In Ihrer Hausratversicherung sind Ihre Einrichtungsgegenstände (Möbel), Gebrauchsgegenstände (Elektronik, Anziehsachen, Geschirr), Verbrauchsgegenstände (Nahrungsmittel) und Wertsachen (Geld, Schmuck, Gemälde) versichert. Wertsachen sind allerdings nur bis 20%-25% der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung dieses Betrages ist gegen geringen Mehrbeitrag möglich.
Wie ermittlen Sie die richtige Versicherungssumme?
Normalerweise können Sie die genaue Versicherungssumme Ihres gesamten Haushaltes, aufgrund der Vielzahl von Dingen, nur schätzen. Damit Sie in einem Schadensfall nicht unterversichert sind, gibt es einen sog. Unterversicherungsverzicht. Dabei nehmen Sie eine vorgeschlagene Summe des Versicherers je qm an. Multipliziert man diese Summe mit der Größe Ihrer Wohnung, erhält man die Versicherungssumme.
Ein Beispiel:
Ihre Wohnung ist 80 qm groß und der Wert des Versicherers beträgt 650 Euro je qm.
Dann ergibt sich eine Versicherungssumme von 80 qm x 650 Euro/qm = 52.000 Euro.
Sollte Ihr Hausrat mehr wert sein, bekommen Sie im Schadensfall trotzdem alles zum Neuwert ersetzt. Ist Ihr Haushalt weniger wert, dann können Sie diese Versicherungssumme wählen. Sollten Sie hier jedoch zu wenig angeben, sind Sie unterversichert und bekommen im Falle eines Schadens entsprechend weniger ersetzt.
Wie wird im Schadensfall ersetzt?
Die Hausrat Versicherung ist eine Versicherung zum Neuwert. D.h. sollte bei einem versicherten Schaden beispielsweise Ihre alte Hose beschädigt oder zerstört werden, so wird diese zum Neuwert ersetzt. Sie können sich somit die Hose im Geschäft neu kaufen und bekommen diese Kosten ersetzt, auch wenn Ihre alte Hose einen geringeren Zeitwert hatte.
Wie und wann kann ich meine alte Versicherung kündigen?
Sie können Ihren alten Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Jahres oder dem Laufzeitende (bei 3 Jahren Vertragslaufzeit) kündigen.
Sollten Sie einen 10-jahres Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.
Haben Sie einen 5-jahres Vertrag abgeschlossen, so können Sie diesen ebenfalls zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit nach einem Schadensfall (innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadens) zu kündigen.
Außerdem haben Sie bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zum Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.
Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht bei Wegfall des Risikos.