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Haftpflicht-Versicherung-vergleichenDie private Haftpflichtversicherung sichert Sie alleine (Single-Tarif) oder Ihre gesamte Familie und Ihre Kinder (Family-Tarif) vor Schadenersatzforderungen von Dritten, wenn Sie diesen einen Schaden zugefügt haben.


Die private Haftpflicht Versicherung ist eine der wirklich absolut wichtigen und notwendigen Versicherungen. Dabei geht es nicht unbedingt darum, die zerbrochene Vase des Nachbars zu ersetzen, sondern gegen Schäden, die schnell in die Millionenhöhe gehen können, abzusichern.


Die Benutzung unseres Haftpflicht-Tarifvergleich-Rechners erfolgt vollkommen kostenfrei und anonym.

Sie können die gefundenen privaten Haftpflicht Versicherungs Tarife gleich online abschließen und so mehrere Hundert Euro jedes Jahr sparen. Sie bekommen nach Abschluss eine Bestätigung per E-Mail. Ihr neuer Versicherer sendet Ihnen nach kurzer Zeit Ihren neuen Vertrag zu.



Wichtige Hinweise für Ihre private Haftpflicht Versicherung


Was ist versichert?


Bei der privaten Haftpflicht Versicherung sind Schäden versichert, welche Sie oder die mitversicherten Personen (Partner, Kinder) Dritten zufügen. Dies können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden (infolge von Personen- oder Sachschäden) sein. Reine Vermögensschäden sind meist nicht oder nur mit geringen Beträgen mitversichert. Diese Schäden können zusätzlich eingeschlossen werden, kommen aber in der Praxis im privaten Bereich meist nur selten vor. Ein Beispiel für einen solchen reinen Vermögensschaden ist das einparken eines anderen Autos, so dass dieser Fahrer zu spät zu einem Termin kommt und dadurch einen finanziellen Schaden erleitet.


Gegen einen Mehrbetrag (oft auch beitragsfrei) können auch Absicherungen gegen folgende Schäden zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden (Deckungserweiterungen):

  • Verlust fremder privater Schlüssel und Dienstschlüssel
  • Allmählichkeitsschäden (z.B. tropfender Abfluss einer selbst eingebauten Spüle)
  • Gefälligkeitsschäden (Hilfe bei Umzügen von Freunden)
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder bis 7 Jahre
  • Forderungsausfalldeckung (tritt dann in Kraft, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht zahlen kann)

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?


Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden. Insofern vergleichen Sie nicht nur die Preise der einzelnen Gesellschaften, sondern auch die Versicherungssummen. Eine unbegrenzte Deckung ist dabei natürlich am besten, jedoch nicht am preiswertesten. Deckungssummen zwischen 5 Mio. Euro und 10 Mio. Euro sind daher meist ausreichend, können aber in Extremfällen immer noch zu gering sein.


Wie und wann kann ich meine alte Versicherung kündigen?


Sie können Ihren alten Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Jahres oder dem Laufzeitende (bei 3 Jahren Vertragslaufzeit) kündigen.


Sollten Sie einen 10-jahres Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.


Haben Sie einen 5-jahres Vertrag abgeschlossen, so können Sie diesen ebenfalls zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.


Weiterhin haben Sie die Möglichkeit nach einem Schadensfall (innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadens) zu kündigen.


Außerdem haben Sie bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zum Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.


Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht bei Wegfall des Risikos.