Wer ist online

Aktuell sind 221 Gäste online

Partner

Unfall-Versicherung-vergleichen

Die Unfallversicherung ist eine Personenversicherung und kann in beliebiger Höhe abgeschlossen werden. Versichert sind alle Schäden, die durch einen Unfall (nicht durch Krankheit) entstanden sind.


Mögliche Versicherungsleistungen sind beispielsweise Zahlungen für Invalidität, Renten, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurkostenbeihilfen oder Todesfallzahlungen.


Die Benutzung unseres Unfall-Tarifvergleich-Rechners erfolgt vollkommen kostenfrei und anonym.


Sie können die gefundenen Tarife gleich online abschließen und so mehrere Hundert Euro jedes Jahr sparen. Sie bekommen nach Abschluss eine Bestätigung per E-Mail. Ihr neuer Versicherer sendet Ihnen nach kurzer Zeit Ihren neuen Vertrag zu.



Wichtige Hinweise für Ihre Unfall Versicherung


Invalidität (mit Progression)


Die Progression erhöht Ihre Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden. D.h. Sie bekommen mehr Geld ausgezahlt, je größer Ihre Beeinträchtigung (Schaden) durch einen Unfall ist. Typische Progressionen sind 2,25 / 3,5 oder 5,0.


Ein Beispiel für die Progression in der Unfallversicherung:


Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 Euro bei einer Progression von 5,0 vereinbart. Bis zu einer Invalidität von z.B. 25% bekommen Sie entsprechend der festgestellten Invalidität die einfache Summe von Ihrer Versicherungssumme (100.000 Euro) ausgezahlt.

Zwischen 26% und 50% bekommen Sie die 5fache Summe der Versicherungssumme ausgezahlt. Über 50% wird dann das 7fache gezahlt.


Verlust eines Daumens (20% Invalidität): 20% *100.000 Euro = 20.000 Euro

Verlust der Sehkraft eines Auges (35% Invalidität): (25% + 10% * 5) * 100.000 Euro = 75.000 Euro

Verlust der Sehkraft beider Augen (100% Invalidität): (25% + 25% * 5 + 50% *7) *100.000 Euro = 500.000 Euro


Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld


Ist in Folge eines Unfalls ein Krankenhausaufenthalt notwendig, wird für jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Tagegeld bezahlt. Die Zahlung ist meist auf 2 Jahre beschränkt.


Ist zusätzlich auch ein Genesungsgeld vereinbart, wird für die gleiche Anzahl von Tagen, die im Krankenhaus verbracht wurden, das vereinbarte Genesungsgeld gezahlt. Die Zahlung ist meist auf 100 Tage beschränkt.


Kosmetische Operationen


Sind in Folge eines Unfalls kosmetische Operationen notwendig, so werden diese Kosten übernommen.


Ist eine Unfall Versicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?


Eher nicht. Dabei werden 2 Anlageformen kombiniert. Zum einen die Versicherung gegen das Risiko eines Unfalls. Zum anderen sparen Sie Beiträge. Sie sollten den Vertrag so wählen, dass eine Kombination vermieden wird. Wenn Sie Geld sparen wollen, schließen Sie einen anderen Vertrag ab.


Wie und wann kann ich meine alte Versicherung kündigen?


Sie können Ihren alten Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Jahres oder dem Laufzeitende (bei 3 Jahren Vertragslaufzeit) kündigen.


Sollten Sie einen 10-jahres Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.


Haben Sie einen 5-jahres Vertrag abgeschlossen, so können Sie diesen ebenfalls zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.


Weiterhin haben Sie die Möglichkeit nach einem Schadensfall (innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadens) zu kündigen.


Außerdem haben Sie bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zum Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.


Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht bei Wegfall des Risikos.