
Sind Sie Besitzer eines eigenen Wohngebäudes (Ein-, Mehrfamilienhaus) so ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ratsam. Diese Versicherung schützt vor Schäden, die an Ihrem Haus entstehen können, wie durch Feuer, Sturm/Hagel oder Leitungswasser (auch Frost).
Daneben können Sie auch Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung) oder ggf. den Mietausfall, welcher durch einen Schaden entstanden ist, mitversichern.
Die Benutzung unseres Wohngebäude-Tarifvergleich-Rechners erfolgt vollkommen kostenfrei und anonym.
Sie können die gefundenen Tarife gleich online abschließen und so mehrere Hundert Euro jedes Jahr sparen. Sie bekommen nach Abschluss eine Bestätigung per E-Mail. Ihr neuer Versicherer sendet Ihnen nach kurzer Zeit Ihren neuen Vertrag zu.
Wichtige Hinweise für Ihre Wohngebäude Versicherung
Was ist versichert?
Versichert sind alle Teile, die mit dem Haus eine feste Einheit bilden. Dies sind beispielsweise Türen, Fenster oder Teppiche.
Zusätzlich sind Dinge versichert, die locker oder lose mit dem Haus verbunden sind, wie beispielsweise Parabol-Spiegel.
Ebenfalls versichert sind Nebengebäude.
Wie wird die Versicherungssume ermittelt?
Die zu versichernde Summe sollte so hoch sein, dass Sie im (Total)-Schadensfall Ihr komplettes Haus wieder neu erbauen können. Dies kann durch den sog. Unterversicherungsverzicht gewährleistet werden (ähnlich wie bei der Hausrat-Versicherung). Die Ermittlung kann durch drei verschiedene Varianten erfolgen:
- Ermittlung über einen Fragebogen, welcher die Beschaffenheit und die Ausführungen Ihres Haus abfragt
- Baugutachten eines anerkannten Sachverständigen
- Errechnung aus dem Gebäudeneuwert (nur möglich wenn alle Kosten bekannt sind)
Sofern am Gebäude Neu-, Um- oder Anbauten durchgeführt, muss dies für die neue Ermittlung der Versicherungssumme der Versicherung gemeldet werden.
Wie und wann kann ich meine alte Versicherung kündigen?
Sie können Ihren alten Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf eines jeden Jahres oder dem Laufzeitende (bei 3 Jahren Vertragslaufzeit) kündigen.
Sollten Sie einen 10-jahres Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.
Haben Sie einen 5-jahres Vertrag abgeschlossen, so können Sie diesen ebenfalls zum Ablauf des dritten Jahres kündigen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit nach einem Schadensfall (innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadens) zu kündigen.
Außerdem haben Sie bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zum Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.
Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht bei Wegfall des Risikos.