
Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten Versicherungen vor (diese Aufzählungen stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar):
Betriebshaftpflicht-Versicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden, welche durch die Arbeit von Energieberatern bei Dritten (Kunden, Partner) entstehen. Teilweise ist in der Betriebshaftpflicht-Versicherung auch eine Absicherung gegen die sog. reinen Vermögensschäden enthalten (siehe unten). Oft muss diese Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung jedoch gesondert abgeschlossen werden.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung sichert Energieberater gegen Schäden welche diese an Sachen von Dritten oder Personen verursachen. Dies kann beispielsweise bei einem Besuch im Haus des Kunden eine Beschädigung am Haus oder am Hausrat des Kunden sein. Ebenso kann die Versicherung Risiken abdecken, die durch Schäden im Büro des Energieberater an Sachen von Dritten oder Personen entstehen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Oft sind in der Betriebshaftpflichtversicherung reine Vermögensschäden nicht oder nur mit sehr geringen Versicherungssummen versichert. Vermögensschäden entstehen dann, wenn der Energieberater beispielsweise einen Fehler in seinen Berechnungen oder Beratungen macht. Eine sich daraus falsch ergebende Empfehlung von Maßnahmen kann dann zum Schaden am Vermögen des Kunden führen. So können auch durch solche Fehler größere Summen entstehen, wenn sich diese Schäden über mehrere Jahre kummulieren.
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Weitere wichtige Versicherungen für Energieberater
Neben den beiden oben kurz erläuterten Versicherungen (Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflicht) können sich Energieberater noch gegen weitere Risiken sinnvoll absichern.
- (Private) Krankenversicherung: versichert gegen Risiken durch die Behandlung oder den Arbeitsausfall (Krankentagegeld) bei Krankheiten / Unfällen (jetzt Krankenverischerungen vergleichen)
- Berufsunfähigkeitsversicherung: sichert gegen das Risiko seinen erlernten Beruf nicht mehr (oder teilweise) durch Krankheiten / Unfälle ausüben zu können
- Rentenversicherung: Ansparen von Beträgen für die eigene Rentenvorsorge - es besteht die Möglichkeit die eingezahlten Beiträge in eine Rentenversicherung (Rürup-Rente) teilweise oder vollständig als Kosten für die eigene Unternehmung anrechnen zu lassen
- Autoversicherung: sichert das Firmenfahrzeug gegen selbstverursachte Schäden (Kasko), Schäden durch Elementarschäden, Wildunfall, etc. (Teilkasko) und versichert sind ebenfall (gesetzlich vorgeschrieben) Schäden, die durch das eigene Fahrzeug (gesetzl. Kfz-Haftpflichtversicherung) verursacht werden (jetzt Kfz-Versicherung vergleichen)
- Sachversicherungen: sichern gegen Schäden an Büroeinrichtung oder Firmengebäude (jetzt Sachversicherungen vergleichen)