Versicherungswechsel Photovoltaik Anlagen bei Eigentümerwechsel (Verkauf, Verebung)

Fragen zur Versicherung bei Eigentümerwechsel von Photovoltaik Anlagen

Was passiert mit der Versicherung bei einem Eigentümerwechsel der PV Anlage

Sie haben sich auch schon einmal gefragt, was mit der Versicherung für Ihre Photovoltaik Anlage bei einem Eigentümerwechsel geschieht? Auf der folgenden Seite finden Sie die wichtigsten Regelungen zur Versicherung Ihrer PV Anlage bei einem Eigentümerwechsel.


Für den Eigentümerwechsel der Photovoltaik Anlage gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten:

  • Verkauf / Veräußerung / Verschenkung
  • Verebung


Eigentümerwechsel durch Verkauf / Veräußerung / Verschenkung

Wenn Sie Ihre PV Anlage verkaufen, dies kann indirekt durch einen Hausverkauf oder durch einen direkten Verkauf der PV Anlage geschehen, dann muss zunächst einmal der alte Anlagenbesitzer den Verkauf der PV Anlage unverzüglich dem Versicherer mitteilen (§97 VVG). Erfolgt keine Mitteilung an den Versicherer kann dieser u.U. im Falle eines Schadens von der Leistung befreit sein.


Der Versicherer und der neue Eigentümer haben beide das Recht zur Kündigung. Der Erwerber kann ohne Einhaltung einer Frist oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Der Versicherer muss eine Frist von vier Wochen bei seiner Kündigung einhalten. Dadurch hat der Erwerber genügend Zeit eine neue Photovoltaik Versicherung für seine PV Anlage abzuschließen.




Beide Parteien haben (ab Kenntnis) vier Wochen Zeit ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Näheres ist im §96 VVG geregelt.


Für die Prämie haften Veräußerer und Erwerber gesamtschuldnerisch (§95 VVG). Kündigt eine der beiden Vertragsparteien, ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet (§96 VVG).


Eigentümerwechsel durch Vererbung

Beim Eigentümerwechsel der PV Anlage durch Vererbung tritt der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe / Erbengemeinschaft) in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein. Damit besteht kein Sonderkündigungsrecht, wie bei einer Veräußerung. Die Photovoltaik Versicherung läuft also ganz normal weiter und kann erst wieder zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.


Sofern Sie eine Photovoltaik Anlage erwerben oder vererbt bekommen, sollten Sie in jedem Fall den bestehenden Versicherungsschutz überprüfen. Durch die stark gesunkenen Preise bei PV Anlagen, können teilweise erhebliche Beiträge eingespart werden, wenn Sie bei einer Versicherungsgesellschaft geringere Investitionskosten versichern können. Vergleichen Sie JETZT einfach die Beiträge für eine Photovoltaik Versicherung.